Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Ein „dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag - Besser Leben-Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in Druckschrift (z. B. Fachzeitung "Besser Leben Hannover") zum Zweck der Verbreitung, ist ebenso der Vertrag über die Erstellung einer Druckschrift (z. B. Besser Leben Hannover).

§ 2 Aufträge (z. B. Anzeigen) sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Aufträge eingeräumt, so ist der Auftrag inner­halb eines Jahres seit Erscheinen des Erstauftrages abzuwickeln, sofern der Erstauftrag innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

§ 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannten Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

§ 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und der tatsächlichen Abnahme entsprechen­den Nachlass dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Auftragnehmers liegt.

§ 5 Für die rechtzeitige Lieferung von Texten/ Fotos/ Logos (und ähnliche Inhalte) und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag unverzüglich Ersatz an. dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag gewährt für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rah­men der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

§ 6 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Druckschrift (z. B. Anzeigen) Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine ein­wandfreie Ersatzanzeige aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Ver­schulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leis­tung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Druckschrift (z. B. Anzeigen) zu zahlende Ent­gelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens steinhuder-meer-flair.de, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung von steinhuder-meer-flair.de für Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betref­fenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von einer Woche nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag gewährleistet nicht, dass seine Onlinedienste jederzeit erreichbar und fehlerfrei sind und somit die damit verbunden Inserate und/ oder Internetpräsenz permanent zu sehen sind. Dies gilt insbesondere, soweit der Zugriff auf die Dienste und der Online-Seite durch Störungen verursacht werden, wie z.B. durch Hacker, Stromausfälle, Hardwareschäden, Datenbankfehler, etc. Für Schäden, die aus der Nicht- Verfügbarkeit oder einer zeitweiligen eingeschränkten Leistung der Dienste resultieren, haftet steinhuder-meer-flair.de nicht. Auch kann keine Haftung übernommen werden für Verluste von Eintragungen und Dateien des Geschäftspartners.

§ 7 Probeabzüge von Druckschriften (z. B. Besser Leben) werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückge­sandten Probeabzüge.

§ 8 Anzeigen (Besser Leben): Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

§ 9 Eine Stornierung des Auftrages ist nur bis 4 Wochen vor dem Termin der Drucklegung möglich. Sollte der Auftrag nicht rechtzeitig storniert werden, so hat der Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 75% der Auftragssumme zzgl. MwSt. an steinhuder-meer-flair.de  zu entrichten. Für die Kündigung eines über mehr als einen Monat laufenden Auftrages gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen ab Eingang der Kündigung beim Auftrag­nehmer als vereinbart. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für die gekündigten Anzei­gen hat der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% des Bruttoauftragswertes vor Rabattierung zu bezahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt gewährte Rabatte sind vom Auftraggeber nachzuzahlen.

§ 10 Die Auftragsbeträge/ Rechnungsbeträge sind bei Buchung per Vorkasse, Bankeinzug zu begleichen oder auch auf Rechnung. Die Rechnung wird sofort, spätestens aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige, Fertigstellung des Flyers, der Fertigstellung der Homepage übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen bzw. nach Erscheinung des Titels/ der Titel in dem die Anzeige(n) erschein(t/en) sofort fällig. Etwaige Nachlässe werden nach der Preisliste gewährt.

§ 11 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. steinhuder-meer-flair.de kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Arbeiten/ Aufträge Vorauszahlungen verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der steinhuder-meer-flair.de berechtigt, auch während der Laufzeit eines bestehenden Vertrages das Erscheinen weiterer Anzeigen/ Flyer ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

§ 12 Die aktuellen Preise sind der Preisliste zu entnehmen und gelten jeweils für den angegebenen Zeitraum, sie ergeben sich aus der bei Vertragsab­schluss gültigen Preisliste von dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag. Alle im Vertrag genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Ändert sich die Preisliste nach Vertragsabschluss, ist dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag berechtigt, den Preis nach der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Preisliste anzugleichen.

§ 13 dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigen-/ Flyerbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrags werden Anzei­genausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummer geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung von steinhuder-meer-flair.de über die Veröffentlichung und Verbreitung der Druckschrift.

§ 14 Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführun­gen hat der Auftraggeber zu tragen. Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbe­wahrung endet zwei Monate nach Ablauf des Auftrags.

§ 15 Unsere Rubrik -Stellenangebote- für Einzelheiten einer etwaige(n) Vereinbarung/ Vertrag, also den tatsächlichen Vollzug einer Anstellung und die dadurch entstehenden Schäden sind allein die direkt beteiligten Parteien Arbeitnehmer/ Arbeitgeber verantwortlich. Dies gilt auch für alle Formulierungen im Textbereich der Rubrik -Stellenangebote- die Verantwortung liegt bei den Auftraggebern von  steinhuder-meer-flair.de.

§ 16 Erfüllungsort ist der Sitz von dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermö­gen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag. Soweit Ansprüche von dirk EICKMEIER - Werbeagentur & Verlag nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach ihrem Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, so ist Gerichtsstand der Sitz. (Stand: 01.04.2020)

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